Art 38 Prüfung der Rechtssache
Stand: 27.07.2026
Der Gerichtshof prüft die Rechtssache mit den Vertretern der Parteien und nimmt, falls erforderlich, Ermittlungen vor; die betreffenden Hohen Vertragsparteien haben alle zur wirksamen Durchführung der Ermittlungen erforderlichen Erleichterungen zu gewähren.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu Art 38 MRK →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EGMR, 02.06.2009 – 29705/05
- EGMR, 15.05.2008 – 58364/00
- EGMR, 13.05.2008 – 34909/04
- EGMR, 13.05.2008 – 10583/02
- EGMR, 08.01.2008 – 771/04
- EGMR, 06.11.2007 – 16308/05
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 38 MRK zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.