Art 38 Prüfung der Rechtssache
Stand: 27.07.2026
Wird zitiert von 13
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Nach Gewicht
- EGMR, 02.06.2009 – 29705/05
- EGMR, 15.05.2008 – 58364/00
- EGMR, 13.05.2008 – 34909/04
- EGMR, 13.05.2008 – 10583/02
- EGMR, 08.01.2008 – 771/04
- EGMR, 06.11.2007 – 16308/05
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 38 MRK zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Gerichtshof prüft die Rechtssache mit den Vertretern der Parteien und nimmt, falls erforderlich, Ermittlungen vor; die betreffenden Hohen Vertragsparteien haben alle zur wirksamen Durchführung der Ermittlungen erforderlichen Erleichterungen zu gewähren.