Art 3 Recht auf freie Wahlen
Stand: 28.07.2026
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu Art 3 EMRK-ZP1 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht, 13.09.2013 – LVerfG 7/12
- BVerfG, 06.02.2024 – 2 BvE 6/23, 2 BvR 994/23Direktwahlakt 2018 – Zwei-Prozent-SperrklauselZitiert von 2
- BVerfG, 29.11.2023 – 2 BvF 1/21 · Normenkontrolle Bundeswahlgesetz 2020Zitiert von 19
- EuGH, 12.09.2006 – C-145/04Zitiert von 11
- EuGH, 12.09.2006 – C-300/04Europawahl: Voraussetzungen des Wahlrechts von Unionsbürgern mit Wohnsitz in überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- EGMR, 28.01.2016 – 65480/10
Zuletzt entschieden
- VG Hannover, 01.06.2026 – 10 B 1105/26
- VG Köln, 26.02.2026 – 13 L 1109/25Zitiert von 5
- BVerfG, 13.08.2025 – 2 BvR 957/25Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Untätigkeit des Deutschen Bundestages bzgl eines gegen die Bundestagswahl 2025 erhobenen Wahleinspruchs - Unstatthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde - Wahlprüfungsbeschwerde als speziellerer Rechtsbehelf vorrangigZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 3 EMRK-ZP1 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.