Art 3 Recht auf freie Wahlen
Stand: 28.07.2026
Wird zitiert von 27
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht, 13.09.2013 – LVerfG 7/12
- BVerfG, 06.02.2024 – 2 BvE 6/23, 2 BvR 994/23Direktwahlakt 2018 – Zwei-Prozent-SperrklauselZitiert von 2
- BVerfG, 29.11.2023 – 2 BvF 1/21 · Normenkontrolle Bundeswahlgesetz 2020Zitiert von 17
- EuGH, 12.09.2006 – C-300/04Zitiert von 22
- EuGH, 12.09.2006 – C-145/04Zitiert von 11
- EGMR, 28.01.2016 – 65480/10
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 26.02.2026 – 13 L 1109/25Zitiert von 3
- BVerfG, 13.08.2025 – 2 BvR 957/25Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Untätigkeit des Deutschen Bundestages bzgl eines gegen die Bundestagswahl 2025 erhobenen Wahleinspruchs - Unstatthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde - Wahlprüfungsbeschwerde als speziellerer Rechtsbehelf vorrangigZitiert von 2
- EuGH, 13.02.2025 – C-743/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 3 EMRK-ZP1 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.