Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023Anlage 4 (weggefallen)
Für Anlage 4 EEG 2023 liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Änderungsverlauf
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20.07.2022 Ausfertigung
Anlage 4 umnummeriert und aufgehoben und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I 1237)
BGBl. 2022 I S. 1237
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29.06.2015 Ausfertigung
Anlage 4 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I 1010)
BGBl. 2015 I S. 1010
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.