Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/4683 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) Artikel 1 ändert zum einen die Sanktionsnorm des § 25 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EEG 2014 für die davon erfasste Konstellation. Hier besteht bislang ein Widerspruch zwischen dem Wortlaut dieser Norm und der Geset- zesbegrünung zu § 20 Absatz 2 EEG 2014, der durch dieses Änderungsgesetz im Sinne der ursprünglichen Inten- tion des Gesetzgebers aufgelöst wird. Zum anderen ändert Artikel 1 die Anlage 4 zum EEG 2014 und die Übergangsbestimmungen für die Besondere Ausgleichsregelung, damit Unternehmen aus den Branchen „25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehand- lung“ und „25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetal- lurgischen Erzeugnissen“ künftig in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung einbezogen sind. Weiterer Änderungsbedarf bei der Besonderen Ausgleichsregelung besteht derzeit grundsätzlich nicht. Das BAFA hat im vergangenen Jahr erstmals ein Antragsverfahren auf Grundlage des EEG 2014 durchgeführt. Insgesamt verlief das Antragsverfahren reibungslos und es hat sich kein grundsätzlicher Änderungsbedarf ergeben. Die Drucksache 18/4683 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nächste Änderung bei der Besonderen Ausgleichsregelung wird daher, wie geplant, die Umstellung bei der Be- rechnung der Stromkostenintensität sein, die auf die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission zurückgeht. Sie ist bereits im EEG 2014 angelegt: Hierfür sind Verordnungsermächtigungen im EEG 2014 ver- ankert. In den laufenden wissenschaftlichen Arbeiten zu den Durchschnittsstrompreisen zeichnet sich ab, dass die Verordnung unter anderem auf die tatsächlichen Stromkosten der Unternehmen aufbauen wird. Auch
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.897 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/4683 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/4683, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.752–34.649 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 3c1171e100cfb6ca….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP