Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 35a Entwertung von Zuschlägen
Stand: 25.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/35a#abs-1 (1) Die Bundesnetzagentur entwertet einen Zuschlag,
1.
soweit der Zuschlag nach Ablauf der Frist zur Realisierung der Anlage erlischt,
2.
wenn der Bieter seinen Zuschlag zurückgeben darf und soweit er von diesem Recht Gebrauch gemacht hat,
3.
soweit die Bundesnetzagentur den Zuschlag nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zurücknimmt oder widerruft oder
4.
soweit der Zuschlag durch Zeitablauf oder auf sonstige Weise seine Wirksamkeit verliert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/35a#abs-2 (2) Wird eine Zahlungsberechtigung nachträglich aufgehoben, wird auch der zugrundeliegende Zuschlag entwertet.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 35a EEG 2023 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 18.01.2023 – 3 Kart 24/22Zitiert von 6
- OLG Düsseldorf, 11.12.2024 – 3 Kart 535/24Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 17.01.2024 – 3 Kart 2/23Zitiert von 4
- BGH, 24.02.2026 – EnVR 9/24(Gewährung von Nachsicht bei einer Versäumung der Frist zur Beantragung einer Zahlungsberechtigung nach § 37d EEG 2017 - Nachsicht)
- OLG Düsseldorf, 11.12.2024 – 3 Kart 462/24
- OLG Düsseldorf, 29.05.2024 – 3 Kart 237/23Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 30.06.2026 – EnVR 4/25Erneuerbare-Energien-Gesetz: Realisierungsfristen und Verspätungspönalen bei der Zuschlagsverlängerung für Windenergieanlagen an Land KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 30.06.2026 – EnVR 2/25 · Verspätungspönalen
- BGH, 30.06.2026 – EnVR 3/25Erneuerbare-Energien-Gesetz: Keine analoge Anwendung des § 100 Abs. 3 EEG 2021 auf § 55 Abs. 5a EEG 2021 zur Erstreckung von Fristverlängerungen auf Altanlagen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35a EEG 2023 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.