Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 17 Kapazitätserweiterung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 24
Nach Gewicht
- LG Offenburg, 17.03.2017 – 6 O 139/16Zitiert von 1
- BGH, 05.07.2017 – VIII ZR 147/16Erneuerbare Energien: Verantwortlichkeit des Betreibers einer Photovoltaikanlage für die Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur; Aufklärungspflicht des Netzbetreibers; Rechtmäßigkeit der Verringerung der Einspeisevergütung als Sanktion bei Nichterfüllung der Meldepflicht; Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers gegen den AnlagenbetreiberZitiert von 24
- BGH, 18.11.2015 – VIII ZR 304/14Stromeinspeisevergütung: Bereicherungsrechtlicher Anspruch des Solaranlagenbetreibers bei Verletzung der Pflicht zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der EinspeiseleistungZitiert von 8
- OLG Brandenburg, 15.10.2019 – 6 U 15/16Zitiert von 1
- BGH, 14.12.2021 – XIII ZR 1/21Solarstromerzeugung: Nachträgliche Sanktionsmilderung bei Verstößen gegen die Meldepflicht; Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot - Sanktion bei MeldepflichtverstoßZitiert von 12
- BGH, 14.01.2020 – XIII ZR 5/19Streit um die Rückzahlung von Einspeisevergütungen für Solaranlagen: Anforderungen an eine technische Einrichtung zur Fernsteuerung der Einspeiseleistung bei einer Netzüberlastung - EinspeiseleistungsreduzierungZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 23.04.2024 – 6 U 39/19Zitiert von 3
- OLG Brandenburg, 23.04.2024 – 6 U 54/21Zitiert von 1
- BGH, 07.11.2023 – EnZR 27/20Entschädigungsanspruch des Betreibers einer Mischanlage (hier: thermische Abfallverwertungsanlage) im Falle der Einspeisereduzierung wegen eines Netzengpasses - Energy from Waste II
24 Entscheidungen zu § 17 EEG 2023 →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 EEG 2023 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Kosten der Optimierung, der Verstärkung und des Ausbaus des Netzes trägt der Netzbetreiber.