Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz

DWG

§ 2 Sitz und Studios

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/2#abs-1 (1) Die Deutsche Welle hat einen Sitz in Bonn und einen Sitz in Berlin. Der Sitz des Intendanten und der dazugehörenden Verwaltung sowie der für den Gerichtsstand maßgebliche Sitz befinden sich in Bonn.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DWG/2#abs-2 (2) Studios können unter Berücksichtigung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Rundfunkanstalten und Veranstaltern im In- und Ausland unterhalten werden. Das Nähere regelt die Satzung der Deutschen Welle.

§ 1 § 3