Gesetze / Landesrecht Brandenburg / DSV · GVBl.II/12, [Nr. 72]
Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten in Schulen, Schulbehörden sowie nachgeordneten Einrichtungen des für Schule zuständigen Ministeriums im Land Brandenburg (Datenschutzverordnung Schulwesen - DSV)
19 Normen · ausgefertigt 15.08.2012 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Umfang der Datenverarbeitung
- § 2 Grundsätze der Datenverarbeitung
- § 3 Nicht automatisierte Datenverarbeitung
- § 4 Automatisierte Datenverarbeitung innerhalb der Schule
- § 5 Automatisierte Datenverarbeitung außerhalb der Schule
- § 6 Übermittlung an Schulen und Schulbehörden
- § 7 Übermittlung an andere öffentliche Stellen
- § 8 Daten der Mitglieder von Mitwirkungsgremien
- § 8a Daten nach dem Infektionsschutzgesetz
- § 9 Eintragungsberechtigte
- § 10 Einsichts- und Auskunftsrechte
- § 11 Datenschutzmaßnahmen
- § 12 Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten
- § 13 Schuldatenerhebungen, Schulstatistik
- § 14 Automatisierte zentrale Schülerdatei
- § 15 Schülerlaufbahnstatistiken
- § 16 Staatliche Schulämter
- § 17 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
- § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 19 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 15 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.