Art 84 Sanktionen
Stand: 10.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/84#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten legen die Vorschriften über andere Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung — insbesondere für Verstöße, die keiner Geldbuße gemäß Artikel 83 unterliegen — fest und treffen alle zu deren Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSGVO/84#abs-2 (2) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission bis zum 25. Mai 2018 die Rechtsvorschriften, die er aufgrund von Absatz 1 erlässt, sowie unverzüglich alle späteren Änderungen dieser Vorschriften mit.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu Art 84 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 28.05.2020 – I ZR 186/17(Vorabentscheidungsersuchen: Klagemöglichkeit von Mitbewerbern oder berechtigten Verbänden vor Zivilgerichten wegen Verstoßes gegen Verordnung (EU) 2016/679 ohne konkrete Verletzung der Rechte Betroffener oder ohne Beauftragung durch Betroffene - App-Zentrum)Zitiert von 7
- EuGH, 28.04.2022 – C-319/20Datenschutz-Grundverordnung: Zulässigkeit einer nationalen Klagebefugnis von Verbraucherverbänden ohne Auftrag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
- BGH, 10.11.2022 – I ZR 186/17(Geltendmachung einer Rechtsverletzung "infolge einer Verarbeitung" im Sinne von Art. 80 Abs. 2 DSGVO - App-Zentrum II)Zitiert von 4
- BGH, 27.03.2025 – I ZR 186/17Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Präsentation der unter dem Button "Sofort spielen" gegebenen Hinweise im Facebook-App-Zentrum - App-Zentrum IIIZitiert von 16
- BGH, 12.01.2023 – I ZR 223/19Datenschutzrechtlich zulässige Nutzung von Gesundheitsdaten bei Arzneimittelversandhandel - ArzneimittelbestelldatenZitiert von 3
- EuGH, 04.09.2025 – C-655/23DSGVO: Voraussetzungen eines präventiven Unterlassungsanspruchs bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung; Begriff und Bemessung des immateriellen Schadensersatzes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
Zuletzt entschieden
- LG Duisburg, 06.08.2025 – 2 O 109/24
- FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2025 – 16 K 16077/22Zitiert von 1
- LG Hagen, 09.10.2024 – 1 O 56/23Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 84 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.