Art 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Für Art 24 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 64 Entscheidungen zu Art 24 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 02.12.2025 – C-492/23Zitiert von 6
- EuGH, 14.12.2023 – C-340/21Datenschutz-Grundverordnung: Befürchtung eines künftigen Missbrauchs personenbezogener Daten als immaterieller Schaden KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 181
- EuGH, 27.10.2022 – C-129/21Zitiert von 5
- EuGH, 28.04.2022 – C-129/21
- EuGH, 27.04.2023 – C-340/21
- BSG, 20.01.2021 – B 1 KR 7/20 RKrankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur - Vereinbarkeit mit Europa- und Verfassungsrecht - Gewährleistung einer angemessenen Datensicherheit - Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht - Überwachung durch die Aufsichtsbehörden - gerichtliche ÜberprüfbarkeitZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- EuGH, 21.04.2026 – C-326/26Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 02.03.2026 – 1 U 1/24
- VG Ansbach, 17.02.2026 – AN 10 S 25.2871
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 24 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.