Gesetze / Conterganstiftungsgesetz
ContStifG§ 19 Finanzielle Ausstattung
Stand: 15.07.2021
Wird zitiert von 3
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- BVerfG, 26.02.2010 – 1 BvR 1541/09, 1 BvR 2685/09Nichtannahmebeschluss: Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl Entschädigungsleistungen zugunsten Contergan-GeschädigterZitiert von 36
- BSG, 04.03.2014 – B 1 KR 6/13 RKrankenversicherung - Zahnimplantatversorgung in eng geregelten Ausnahmefällen - Conterganschädigung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 13
- OVG NRW, 15.04.2021 – 16 B 484/21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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1.
die Erträge aus den Mitteln nach § 4 Absatz 1 Nummer 5;
2.
die Mittel nach § 4 Absatz 1 Nummer 6 und die daraus erzielten Erträge;
3.
Zuwendungen nach § 4 Abs. 2, soweit nicht die oder der Zuwendende etwas anderes bestimmt hat.