Gesetze / Conterganstiftungsgesetz
ContStifG§ 17 Behandlung von Leistungen nach diesem Gesetz bei der Anwendung anderer Gesetze
Stand: 10.06.2019
Leistungen nach diesem Abschnitt sind einkommensteuerfrei. Ansprüche auf solche Leistungen gehören nicht zum sonstigen Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 17 ContStifG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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- BVerfG, 26.02.2010 – 1 BvR 1541/09, 1 BvR 2685/09Nichtannahmebeschluss: Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl Entschädigungsleistungen zugunsten Contergan-GeschädigterZitiert von 39
- OVG NRW, 02.07.2019 – 16 A 44/16Zitiert von 1
- VG Köln, 03.11.2015 – 7 K 7211/13
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