Gesetze / Conterganstiftungsgesetz
ContStifG§ 17 Behandlung von Leistungen nach diesem Gesetz bei der Anwendung anderer Gesetze
Stand: 10.06.2019
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- VG Köln, 03.11.2015 – 7 K 7211/13
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Leistungen nach diesem Abschnitt sind einkommensteuerfrei. Ansprüche auf solche Leistungen gehören nicht zum sonstigen Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes.