Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/8043 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2 Absatz 1 Nummer 3) Die Änderung des § 2 Absatz 1 Nummer 3 stellt klar, dass das Gesetz auch für elektronische Bücher gilt. Bereits derzeit unterliegen die sog. buchnahen Produkte der Preisbindung. Voraussetzung ist, dass sie Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei der Würdigung der Ge- samtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind. Daher unterliegen auch bis- lang elektronische Bücher mit den den gedruckten Büchern nachempfundenen Eigenschaften – als Substitut des Buches – der Preisbindung. Auch digitale Musiknoten, die Musiknoten reproduzieren oder substituieren und als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, unterliegen der Preisbindung. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit für die Marktbeteiligten wird dies für elektronische Bücher nunmehr ausdrücklich geregelt. Der Preisbindung unterliegende elektronische Bücher werden zum dauerhaften Zugriff angeboten und sind unter Würdigung aller Umstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzu- sehen. Es ist nicht erforderlich, dass sie auch in gedruckter Form vorliegen. Elektronische Bücher, die nicht als verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, wie beispielsweise von den Autoren selbst unter Nutzung spezialisierter Plattformen veröffentlichte elektronische Bücher, fallen nicht unter die Preisbindung. Auch muss der Nutzer dauerhaft das Recht erwerben, das elektronische Buch zu lesen, da dies mit dem Verkauf des Buches vergleichbar ist. Ein temporärer Zugriff z. B. über einen monatlichen Mietpreis wird nicht von der Preisbindung erfasst. Physische oder elektronische Hörbücher sind als Tonträger weiterhin weder Bücher noch buchnahe Pro
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.863 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8043, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.183–16.046 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a3b1d6abf155eebd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP