Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/11#abs-1 (1) Wer Betäubungsmittel im Einzelfall einführen oder ausführen will, bedarf dazu neben der erforderlichen Erlaubnis nach § 3 einer Genehmigung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Betäubungsmittel dürfen durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes nur unter zollamtlicher Überwachung ohne weiteren als den durch die Beförderung oder den Umschlag bedingten Aufenthalt und ohne daß das Betäubungsmittel zu irgendeinem Zeitpunkt während des Verbringens dem Durchführenden oder einer dritten Person tatsächlich zur Verfügung steht, durchgeführt werden. Ausgenommene Zubereitungen dürfen nicht in Länder ausgeführt werden, die die Einfuhr verboten haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/11#abs-2 (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Verfahren über die Erteilung der Genehmigung zu regeln und Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr zu erlassen, soweit es zur Sicherheit oder Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs, zur Durchführung der internationalen Suchtstoffübereinkommen oder von Rechtsakten der Organe der Europäischen Union erforderlich ist. Insbesondere können
werden.
Wird zitiert von 59 Entscheidungen zu § 11 BtMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 13.05.2014 – 7 K 3454/12Betäubungsmittelrecht: Erlaubnis- und Genehmigungspflicht für die Ausfuhr ausgenommener Zubereitungen im Wege des Versandhandels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 8
- BGH, 19.06.1987 – 2 StR 159/87Zitiert von 1
- BGH, 02.03.1983 – 2 StR 661/82Zitiert von 11
- OVG NRW, 29.12.2014 – 13 A 1203/14
- BGH, 06.12.1979 – 1 StR 589/79
- BGH, 03.11.1981 – 1 StR 558/81Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 20.05.2025 – 5 StR 178/25Relevanz von Grenzwerten zur „nicht geringen Menge“ im Rahmen der Strafzumessung bei Verstößen gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-GesetzZitiert von 2
- VG Köln, 02.07.2024 – 7 K 3847/21
- OVG NRW, 08.08.2023 – 9 B 194/23Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.10.2012 Ausfertigung
§ 11 geändert und eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I 2192)
BGBl. 2012 I S. 2192
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19.06.2001 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I 1180)
BGBl. 2001 I S. 1180
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.