§ 3 Nicht als Biomasse anerkannte Stoffe
Stand: 10.06.2019
Nicht als Biomasse im Sinne dieser Verordnung gelten:
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 3 BiomasseV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.02.2012 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 5 Abs. 10 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I 212)
BGBl. 2012 I S. 212
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28.07.2011 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I 1634)
BGBl. 2011 I S. 1634
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09.08.2005 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. August 2005 (BGBl. I 2419)
BGBl. 2005 I S. 2419
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