Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung
BinSchPersV§ 52 Durchführung der Prüfungen
Stand: 01.10.2022
Die nach diesem Abschnitt für den Erwerb von Befähigungszeugnissen vorgeschriebenen Prüfungen sind im Rahmen des zugelassenen Lehrgangs durch den Anbieter abzunehmen.