Gesetze / Binnenschiffspersonalverordnung

BinSchPersV

§ 138 (weggefallen)

Bund4 Fassungen

Für § 138 BinSchPersV liegt kein Text vor zum Stichtag 01.10.2022.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

←§ 136 →§ 138