Anlage 40 (zu § 255) Bewirtschaftungskosten
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1840)
Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent des Rohertrags des Grundstücks nach § 254
| Restnutzungsdauer | Grundstücksart | ||
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | |
| Ein- und Zweifamilienhäuser | Wohnungs- und Teileigentum | Mietwohngrundstück | |
| ≥ 60 Jahre | 18 | 23 | 21 |
| 40 bis 59 Jahre | 21 | 25 | 23 |
| 20 bis 39 Jahre | 25 | 29 | 27 |
| < 20 Jahre | 27 | 31 | 29 |
Änderungsverlauf
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21.12.2020 Ausfertigung
Anlage 40 geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 3096)
BGBl. 2020 I S. 3096
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26.11.2019 Ausfertigung
Anlage 40 geändert durch Artikel 2 1. 1. 2025 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I 1794)
BGBl. 2019 I S. 1794
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