Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 30 · BT-Drs. 19/22850 · S. 179
Zu Artikel 30 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes)
Zu Artikel 30 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Änderung der Überschrift zu § 77b StBerG. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a § 3a Absatz 6 Satz 1 Bislang ist eine Untersagung der vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuer- sachen bei einer Befugnisüberschreitung nicht möglich. Daher wird in § 3a Absatz 6 Satz 1 StBerG ergänzt, dass künftig auch die zuständige Steuerberaterkammerkammer bei einer Befugnisüberschreitung diese vorüberge- hende und gelegentliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen untersagen kann. Zu Buchstabe b § 3a Absatz 6 Satz 3 – neu – Mit dem neuen Satz 3 in § 3a Absatz 6 StBerG wird geregelt, dass über die Löschung aus dem Berufsregister wegen Überschreitens der Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen diejenigen Finanzbehörden zu unterrichten sind, die eine Mitteilung nach § 5 Absatz 4 StBerG er- stattet haben. Damit wird der erforderliche Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden und den zustän- digen Steuerberaterkammern sichergestellt. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a § 5 Absatz 1 Satz 2 In § 5 Absatz 1 Satz 2 StBerG wird § 3a StBerG neben § 4 StBerG ergänzt. Damit wird klargestellt, dass Perso- nen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkom- mens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz beruflich niedergelassen sind und dort befugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem Recht des Niederlassungsstaates leisten, die vorübergehende und gelegentliche Hilfeleistung nur im Rahmen ihrer Befugnis nach § 3a StBerG leisten dürfen. Drucksache 19/22850 – 180 –
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.638 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/22850, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 678.732–690.370 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a729cb824ed967c8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP