Gesetze / Bewertungsgesetz

BewG

§ 59 Bewertungsstichtag

SteuerrechtBund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/59#abs-1 (1) Die durch Anbau von Baumschulgewächsen genutzte Betriebsfläche wird abweichend von § 35 Abs. 1 nach den Verhältnissen an dem 15. September bestimmt, der dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/59#abs-2 (2) Die durch Anbau von Gemüse, Blumen und Zierpflanzen genutzte Betriebsfläche wird abweichend von § 35 Abs. 1 nach den Verhältnissen an dem 30. Juni bestimmt, der dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist.

§ 104 § 109