§ 35 Bewertungsstichtag
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/35#abs-1 (1) Für die Größe des Betriebs sowie für den Umfang und den Zustand der Gebäude und der stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt maßgebend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/35#abs-2 (2) Für die umlaufenden Betriebsmittel ist der Stand am Ende des Wirtschaftsjahres maßgebend, das dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist.