Gesetze / Bewertungsgesetz

BewG

§ 58 Innere Verkehrslage

SteuerrechtBund

Bei der Berücksichtigung der inneren Verkehrslage sind abweichend von § 38 Abs. 2 Nr. 1 nicht die tatsächlichen Verhältnisse, sondern die in der Weinbaulage regelmäßigen Verhältnisse zugrunde zu legen; § 41 ist entsprechend anzuwenden.

§ 99 § 104