Gesetze / Bewertungsgesetz BewG § 139 Abrundung SteuerrechtBund Außer Kraft — § 139 ist seit 01.01.2025 nicht mehr im BewG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019. Die Grundbesitzwerte werden auf volle fünfhundert Euro nach unten abgerundet.