§ 139 BewG — Abrundung

Bewertungsgesetz

Außer Kraft: § 139 ist seit 01.01.2025 nicht mehr im BewG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Die Grundbesitzwerte werden auf volle fünfhundert Euro nach unten abgerundet.