§ 124 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
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Nach Gewicht
- BFH, 27.11.2013 – II R 57/11Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen - Untätigkeit des Finanzamts nach Ergehen eines Grundlagenbescheids - Unzulässigkeit der Änderung eines Folgebescheids nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ist verfassungsgemäßZitiert von 6
- BFH, 27.11.2013 – II R 58/11(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.11.2013 II R 57/11 - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen - Untätigkeit des Finanzamts nach Ergehen eines Grundlagenbescheids - Unzulässigkeit der Änderung eines Folgebescheids nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ist verfassungsgemäß)
- BFH, 25.10.2000 – II R 58/98Zitiert von 8
- BFH, 07.08.2000 – GrS 2/99
- BFH, 20.06.2000 – VIII R 32/98Zitiert von 3
- BFH, 15.03.2000 – II R 15/98Erbschaftsteuer: Berücksichtigung formunwirksamer Verfügungen von Todes wegen; Kein Ansatz bestrittener Steuererstattungsansprüche im Betriebsvermögen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
Zuletzt entschieden
- FG Düsseldorf, 28.04.2010 – 7 K 96/07 BB
- BFH, 22.11.1994 – VIII R 63/93Einkommensteuer: Vorrang der Qualifikation als gewerblich geprägte Personengesellschaft vor der Zurechnung von Sonderbetriebsvermögen bei Schwestergesellschaften KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- BFH, 28.10.1983 – III R 129/79Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 124 BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 124 BewG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.