§ 14 Eingeschränkte Vorlesungspflicht
Stand: 31.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeurkG/14#abs-1 (1) Werden Bilanzen, Inventare, Nachlaßverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen, auf das in der Niederschrift verwiesen und das dieser beigefügt wird, so braucht es nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten auf das Vorlesen verzichten. Das gleiche gilt für Erklärungen, die bei der Bestellung einer Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Schiffshypothek oder eines Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen aufgenommen werden und nicht im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen selbst angegeben zu werden brauchen. Eine Erklärung, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, muß in die Niederschrift selbst aufgenommen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeurkG/14#abs-2 (2) Wird nach Absatz 1 das beigefügte Schriftstück nicht vorgelesen, so soll es den Beteiligten zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Unbeschadet des § 17 soll der Notar die Beteiligten auch über die Bedeutung des Verweisens auf das beigefügte Schriftstück belehren.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BeurkG/14#abs-3 (3) In der Niederschrift muß festgestellt werden, daß die Beteiligten auf das Vorlesen verzichtet haben; es soll festgestellt werden, daß ihnen das beigefügte Schriftstück zur Kenntnisnahme vorgelegt worden ist.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 14 BeurkG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 15.11.2021 – NotSt (Brfg) 2/21Dienstpflichtverletzungen eines Notars: Unterlassen der Streichung von in einem Formularentwurf enthaltenen Textteilen; Fristwahrung bei Übergabe der Vertragsentwürfe an Verbraucher durch die Vertriebsmitarbeiter; Handeln aus Gewinnsicht bei fahrlässigen Dienstpflichtverletzungen
- BGH, 16.07.2004 – V ZR 222/03Zitiert von 9
- BGH, 29.09.2009 – XI ZR 44/09Zitiert von 1
- LG Wuppertal, 23.12.2024 – 14 O 2/24
- LG Essen, 09.12.2022 – 41 O 33/21
- OLG Brandenburg, 18.08.2021 – 6 U 159/18Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 24.06.2014 – 2 Not 1/13Zitiert von 2
- OLG Hamm, 10.09.2012 – I-22 U 67/11
- OLG Brandenburg, 09.05.2012 – 4 U 92/10Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 BeurkG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.