Gesetze / Wahlordnung WO § 41 Berechnung der Fristen Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 15.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.