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§ 41 BetrVGDV1WO — Berechnung der Fristen

Wahlordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 15.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.