Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BekanntmV · GVBl.II/00, [Nr. 24] S.435
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV)
9 Normen · Ausgangsfassung vom 01.12.2000 · 8 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: BekanntmVO
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften
- § 2 Ersatzbekanntmachung
- § 3 Notbekanntmachung
- § 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt
- § 5 Aushang
- § 5a Bekanntmachung im Internet
- § 6 Vollzug der Bekanntmachung
- § 7 Übergangsregelungen
- § 8 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 9 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 5 weitere neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
25.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 43])
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Historischer Änderungsnachweis
12.01.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 12.01.2022
§§ 1, 4, 6 geändert; § 5a eingefügt
GVBl. II 2022, Nr. 02
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Historischer Änderungsnachweis
15.10.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.10.2018, Artikel 17
Überschrift, §§ 1, 4 geändert; § 7 neu gefasst
GVBl. I 2018, Nr. 22, S. 29
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Historischer Änderungsnachweis
20.04.2006 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.04.2006, Artikel 4
§ 1 geändert
GVBl. I 2006, Nr. 04, S. 46
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).