Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bekanntmachungsverordnung
BekanntmV§ 7 Übergangsregelungen
Stand: 21.08.2026
Gemeinden, die an der Bildung, Änderung oder Auflösung einer Verbandsgemeinde oder der Bildung, Änderung oder Auflösung einer Mitverwaltung beteiligt sind, haben ihre Hauptsatzung entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden der Bildung, Änderung oder Auflösung anzupassen; es sei denn, dass die Änderung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bereits zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bildung, Änderung oder Auflösung erforderlich ist. Bis zum Zeitpunkt der Anpassung können die beteiligten Gemeinden Satzungen und ortsrechtliche Vorschriften nach der bislang geltenden Hauptsatzungsregelung bekannt machen.