Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgKostO · GVBl.II/13, [Nr. 64]

Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (Brandenburgische Kostenordnung - BbgKostO)

17 Normen · Ausgangsfassung vom 02.09.2013 · 7 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Gebührenarten
  2. § 2 Grundsätze der Gebührenberechnung
  3. § 3 Mehrheit von Schuldnerinnen und Schuldnern
  4. § 4 Mahngebühr
  5. § 5 Grundgebühr
  6. § 6 Pfändungsgebühr
  7. § 7 Versteigerungs- oder Verwertungsgebühr
  8. § 8 Gebühr für die Abnahme einer Vermögensauskunft
  9. § 9 Androhungsgebühr
  10. § 10 Festsetzungsgebühr
  11. § 11 Wegnahmegebühr
  12. § 12 Zwangsräumungsgebühr
  13. § 13 Verwaltungsgebühr bei Ersatzvornahmen
  14. § 14 Auslagen im Mahnverfahren
  15. § 15 Auslagen der Vollstreckungsbehörden
  16. § 16 Übergangsregelung
  17. § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    15.09.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 70])

  2. Historischer Änderungsnachweis

    05.03.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.03.2024, Artikel 63

    § 9 geändert

    GVBl. I 2024, Nr. 09, S. 28

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).