Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kostenordnung
BbgKostO§ 10 Festsetzungsgebühr
Stand: 02.08.2026
Für die Festsetzung eines Zwangsgeldes wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt mindestens 10 Euro und höchstens 500 Euro.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kostenordnung
BbgKostOStand: 02.08.2026
Für die Festsetzung eines Zwangsgeldes wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt mindestens 10 Euro und höchstens 500 Euro.