Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bauordnung
BbgBO§ 47 Aufenthaltsräume
Stand: 01.08.2026
Wird zitiert von 23
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2024 – OVG 10 S 15/24
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 – OVG 6 A 1.18Zitiert von 3
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 – OVG 6 A 13.17Zitiert von 4
- VG Cottbus, 02.02.2017 – 3 L 318/16Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2022 – OVG 6 A 21/21
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 – 6 A 7/21Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2024 – L 20 AS 1438/21
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2023 – OVG 2 A 18.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 – OVG 10 N 38/20Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 BbgBO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgBO/47#abs-1 (1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 Meter haben. Aufenthaltsräume im Dachraum müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,20 Meter über mindestens der Hälfte ihrer Netto-Raumfläche haben; Raumteile mit einer lichten Raumhöhe bis zu 1,50 Meter bleiben außer Betracht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgBO/47#abs-2 (2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht beleuchtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens ein Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BbgBO/47#abs-3 (3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.
Einzelnorm