Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bauordnung

BbgBO

§ 43 Sanitäre Anlagen

Stand: 01.08.2026

Brandenburg3 Fassungen11 Entscheidungen

Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.

Einzelnorm

§ 42 § 44