Gesetze / Landesrecht Bayern / BayAzV · GVBl. S. 409, BayRS 2030-2-20-F
Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst
17 Normen · Ausgangsfassung vom 25.07.1995 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 5 — Arbeitstage | 1 |
| § 6 — Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten | 1 |
| § 8b — Regelungen für die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Regelmäßige Arbeitszeit
- § 3 Ruhezeit
- § 4 Dienst in Bereitschaft
- § 5 Arbeitstage
- § 6 Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten
- § 7 Gleitende Arbeitszeit
- § 8 Feste Arbeitszeit
- § 8a (aufgehoben)
- § 8b Regelungen für die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit
- § 9 Schichtdienst und wechselnder Dienst
- § 10 Einheitliche Arbeitszeit
- § 11 Arbeitszeit für jugendliche Beamte und Dienstanfänger
- § 12 Arbeitszeit für schwerbehinderte Beamte
- § 13 Arbeitszeit für Arbeitnehmer
- § 14 Übergangsregelung
- § 15 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
07.07.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 318)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.