Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Arbeitszeitverordnung
BayAzV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung gilt für die Beamten und Dienstanfänger des Staates, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.