Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Arbeitszeitverordnung
BayAzV§ 12 Arbeitszeit für schwerbehinderte Beamte
Stand: 25.08.2026
Schwerbehinderte Beamte sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit (§ 2 Abs. 3, § 5 Abs. 3 Satz 2 und § 6 Abs. 1) freizustellen.