Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Arbeitszeitverordnung
BayAzV§ 8a (aufgehoben)
Stand: 25.08.2026
Für § 8a BayAzV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.