Gesetze / BautechKonAusbV · BGBl. I 2025, Nr. 203

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin

37 Normen · ausgefertigt 03.09.2025 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  3. § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  4. § 2Dauer der Berufsausbildung
  5. § 3Begriffsbestimmung
  6. § 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  8. § 6Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  9. § 7Ausbildungsplan
  10. Abschnitt 2 · Zwischenprüfung
  11. § 8Zeitpunkt
  12. § 9Inhalt
  13. § 10Prüfungsbereich
  14. Abschnitt 3 · Abschlussprüfung in der Fachrichtung Architektur
  15. § 11Zeitpunkt
  16. § 12Inhalt
  17. § 13Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur
  18. § 14Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“
  19. § 15Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
  20. § 16Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
  21. § 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  22. § 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  23. § 19Mündliche Ergänzungsprüfung
  24. Abschnitt 4 · Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau
  25. § 20Zeitpunkt
  26. § 21Inhalt
  27. § 22Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau
  28. § 23Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
  29. § 24Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
  30. § 25Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
  31. § 26Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  32. § 27Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  33. § 28Mündliche Ergänzungsprüfung
  34. Abschnitt 5 · Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
  35. § 29Zeitpunkt
  36. § 30Inhalt
  37. § 31Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
  38. § 32Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
  39. § 33Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
  40. § 34Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“
  41. § 35Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  42. § 36Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  43. § 37Mündliche Ergänzungsprüfung
  44. Anlage(zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin