Gesetze / BautechKonAusbV · BGBl. I 2025, Nr. 203
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin
37 Normen · ausgefertigt 03.09.2025 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Begriffsbestimmung
- § 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 6Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- § 7Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 · Zwischenprüfung
- § 8Zeitpunkt
- § 9Inhalt
- § 10Prüfungsbereich
- Abschnitt 3 · Abschlussprüfung in der Fachrichtung Architektur
- § 11Zeitpunkt
- § 12Inhalt
- § 13Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur
- § 14Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“
- § 15Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
- § 16Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
- § 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 19Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 4 · Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau
- § 20Zeitpunkt
- § 21Inhalt
- § 22Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau
- § 23Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
- § 24Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
- § 25Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
- § 26Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 27Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 28Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 5 · Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
- § 29Zeitpunkt
- § 30Inhalt
- § 31Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
- § 32Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
- § 33Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
- § 34Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“
- § 35Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 36Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 37Mündliche Ergänzungsprüfung
- Anlage(zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin