Gesetze / BautechKonAusbV · BGBl. I 2025, Nr. 203

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin

37 Normen · ausgefertigt 03.09.2025 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  3. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  4. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  5. § 3 Begriffsbestimmung
  6. § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  8. § 6 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  9. § 7 Ausbildungsplan
  10. Abschnitt 2 · Zwischenprüfung
  11. § 8 Zeitpunkt
  12. § 9 Inhalt
  13. § 10 Prüfungsbereich
  14. Abschnitt 3 · Abschlussprüfung in der Fachrichtung Architektur
  15. § 11 Zeitpunkt
  16. § 12 Inhalt
  17. § 13 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur
  18. § 14 Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“
  19. § 15 Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
  20. § 16 Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
  21. § 17 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  22. § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  23. § 19 Mündliche Ergänzungsprüfung
  24. Abschnitt 4 · Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau
  25. § 20 Zeitpunkt
  26. § 21 Inhalt
  27. § 22 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau
  28. § 23 Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
  29. § 24 Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
  30. § 25 Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
  31. § 26 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  32. § 27 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  33. § 28 Mündliche Ergänzungsprüfung
  34. Abschnitt 5 · Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
  35. § 29 Zeitpunkt
  36. § 30 Inhalt
  37. § 31 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
  38. § 32 Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
  39. § 33 Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
  40. § 34 Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“
  41. § 35 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  42. § 36 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  43. § 37 Mündliche Ergänzungsprüfung
  44. Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin