Gesetze / Bautechnikkonstrukteur-Ausbildungsverordnung

BautechKonAusbV

§ 13 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur

Stand: 01.08.2026

Bund

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“,
2.
„Anwenden des digitalen Informationsmodells“,
3.
„Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 12 § 14