Anlage 3 (zu § 19 Absatz 1)
Stand: 20.09.2024
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 595);
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Wahlbenachrichtigung[1)]
| Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin[4)] | ||||||||||
| Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Deutschen Bundestag[2)] | Freimachungs- vermerk[7)] | |||||||||
Wahltag: Sonntag, der …………………………[7)], Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr | ||||||||||
| Wahlraum[4)] Schulgebäude Agnesstraße 1 53225 Bonn barrierefrei/nicht barrierefrei[5)] | Wahlkreis/Wahlbezirk/ Nummer im Wählerverzeichnis 316 / 00345 | ggf. Weisung zum Sendungsverbleib bei Unzustellbarkeit und Umzug[8)] | ||||||||
| Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer: …… / …………………, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer: …… / …………………[6)] Informationen in Leichter Sprache unter www.bundeswahlleiter.de/info/leichte-sprache.html | ||||||||||
| Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, | ||||||||||
| Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie dazu bitte diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben. | [3)] Herrn/Frau ..........[7)] .......... .......... | |||||||||
| Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Ihrem Wahlkreis wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die oben mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum ………[7)] 15.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. | ||||||||||
| Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens …[7)], 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt. Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen. | ||||||||||
| Mit freundlichen Grüßen | ||||||||||
| Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin | ||||||||||
1) Muster für die Versendung der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist ein Vordruck für den 2) Muster der Wahlbenachrichtigung kann ggf. auch für zeitgleiche Landtags- und Kommunalwahlen 3) Die Nummer im Wählerverzeichnis und die Nummer des Wahlbezirks können in die Anschrift 4) Bei Verwendung des Kartenformats sind Absender- und Wahlraumadresse im oberen Drittel | 5) Für jeden Wahlraum ist – ggf. durch Piktogramm – eine Angabe zur Barrierefreiheit anzufügen. 6) Z. B. bundesweite Telefonnummer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, DBSV 7) Wird von der Gemeindebehörde beim Druck der Wahlbenachrichtigungen eingesetzt. 8) Die Rücksendung der Wahlbenachrichtigung bei Unzustellbarkeit und die Nachsendung der |
Änderungsverlauf
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12.09.2024 Ausfertigung
Anlage 3 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. September 2024 (BGBl. I Nr. 283)
BGBl. 2024 I Nr. 283
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13.02.2020 Ausfertigung
Anlage 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Februar 2020 (BGBl. I 199)
BGBl. 2020 I S. 199
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24.03.2017 Ausfertigung
Anlage 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2017 (BGBl. I 585)
BGBl. 2017 I S. 585
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13.05.2013 Ausfertigung
Anlage 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2013 (BGBl. I 1255)
BGBl. 2013 I S. 1255
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03.12.2008 Ausfertigung
Anlage 3 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I 2378)
BGBl. 2008 I S. 2378
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.