Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 91a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 91a BVerfGG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 91a BVerfGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 18.02.2021 – 9 K 5003/19Zitiert von 1
- BVerfG, 16.06.1965 – 1 BvR 124/65Keine Anfechtung der Beschlüsse des nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG berufenen Ausschusses
- BVerfG, 06.03.1963 – 2 BvR 129/63Verfassungsbeschwerde der ordentlichen Mitglieder einer Kammer eines Verwaltungsgerichts gegen die nachfolgende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, in der ihre Ablehnung wegen des Besorgnisses der Befangenheit für begründet erklärt worden ist (GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2). - Richter können Verfassungsbeschwerde nur gegenüber solchen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt erheben, die ihre persönliche Rechtsstellung gegenüber dem Staat berühren (GG Art. 33 Abs. 5). - Meinungsverschiedenheiten zwischen Staatsorganen können nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde ausgetragen werden (BVerfGG § 90)Zitiert von 8
- BVerfG, 10.02.1960 – 1 BvR 526/53, 1 BvR 29/58Eine richterliche Entscheidung nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG ist auch dann erforderlich, wenn der Vormund in Ausübung seines Aufenthaltsbestimmungsrechts den volljährigen Entmündigten in einer geschlossenen Anstalt unterbringtZitiert von 9
- BVerfG, 08.01.1959 – 1 BvR 396/55Anhörung, nachdem die Untersuchungshaft angeordnet worden ist (Art. 103 Abs. 1 GG; § 308 Abs. 1 StPO). - Hinweis auf den - kraft des Rechts auf rechtliches Gehör anzuerkennenden - Rechtsbehelf zu Gegenvorstellungen gegen Haftbefehl (§ 115 StPO). - Prozessuale Überholung einer Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl durch nachfolgende rechtskräftige Aburteilung. - Vorläufige Maßnahmen (u. a. § 32 BVerfGG)Zitiert von 11
- BVerfG, 12.12.1957 – 1 BvR 678/57Verfassungsbeschwerde gegen § 26 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 13. November 1957. Wirkungen der Nichtigerklärung einer Rechtsnorm für nicht mehr anfechtbare Hoheitsakte, die auf der nachträglich für nichtig erklärten Norm beruhenZitiert von 14
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 91a BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.