Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 91a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
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Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 18.02.2021 – 9 K 5003/19Zitiert von 1
- BVerfG, 15.12.1976 – 2 BvR 841/73Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Entlassung eines Beamten auf Probe ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des FallesZitiert von 56
- BVerfG, 02.07.1969 – 1 BvR 669/64Heranziehung auch der Mutter des in einem Heim untergebrachten unehelichen Kindes zur Tragung der UnterbringungskostenZitiert von 16
- BVerfG, 16.06.1965 – 1 BvR 124/65Keine Anfechtung der Beschlüsse des nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG berufenen Ausschusses
- BVerfG, 06.03.1963 – 2 BvR 129/63Verfassungsbeschwerde der ordentlichen Mitglieder einer Kammer eines Verwaltungsgerichts gegen die nachfolgende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, in der ihre Ablehnung wegen des Besorgnisses der Befangenheit für begründet erklärt worden ist (GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2). - Richter können Verfassungsbeschwerde nur gegenüber solchen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt erheben, die ihre persönliche Rechtsstellung gegenüber dem Staat berühren (GG Art. 33 Abs. 5). - Meinungsverschiedenheiten zwischen Staatsorganen können nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde ausgetragen werden (BVerfGG § 90)Zitiert von 5
- BVerfG, 10.02.1960 – 1 BvR 526/53, 1 BvR 29/58Eine richterliche Entscheidung nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG ist auch dann erforderlich, wenn der Vormund in Ausübung seines Aufenthaltsbestimmungsrechts den volljährigen Entmündigten in einer geschlossenen Anstalt unterbringtZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- VG Gießen, 18.08.2023 – 10 K 641/22.GI
- BGH, 21.05.1968 – 1 StR 354/67
- BVerfG, 08.01.1959 – 1 BvR 396/55Anhörung, nachdem die Untersuchungshaft angeordnet worden ist (Art. 103 Abs. 1 GG; § 308 Abs. 1 StPO). - Hinweis auf den - kraft des Rechts auf rechtliches Gehör anzuerkennenden - Rechtsbehelf zu Gegenvorstellungen gegen Haftbefehl (§ 115 StPO). - Prozessuale Überholung einer Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl durch nachfolgende rechtskräftige Aburteilung. - Vorläufige Maßnahmen (u. a. § 32 BVerfGG)Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 91a BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 91a BVerfGG liegt kein Text vor.
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