Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 2
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 20.03.2013 – 2 BvF 1/05§ 13 Abs 3 S 2, S 3 des Luftsicherheitsgesetzes (juris: LuftSiG) mit Art 35 Abs 3 S 1 unvereinbar und nichtig - Einstellung des Normenkontrollverfahrens bzgl § 14 Abs 3 LuftSiG - §§ 13 bis 15, 16 Abs 2, Abs 3 S 2, S 3 LuftSiG sowie Art 2 Nr 10 LuftSiNRG iÜ verfassungsgemäß - Verfassungskonforme Auslegung des § 15 LuftSiG gebotenZitiert von 23
- BVerfG, 21.01.2004 – 2 BvR 1471/03Überlange Dauer eines Strafverfahrens: Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- BVerfG, 18.03.2003 – 2 BvB 1/01Zitiert von 13
- BVerfG, 03.12.1975 – 2 BvL 7/74Gesetzlicher Richter; Ausschluß der Wiederwahl von Richtern des BundesverfassungsgerichtsZitiert von 6
- BVerfG, 23.10.1952 – 1 BvB 1/51 · SRP-VerbotZitiert von 65
- BVerfG, 23.10.1951 – 2 BvG 1/51 · SüdweststaatZitiert von 142
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 23.02.2017 – 2 K 275.16Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/2#abs-1 (1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/2#abs-2 (2) In jeden Senat werden acht Richter gewählt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/2#abs-3 (3) Drei Richter jedes Senats werden aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt. Gewählt werden sollen nur Richter, die wenigstens drei Jahre an einem obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sind.