Gesetze / Bundesvertriebenengesetz

BVFG

§ 26 Aufnahmebescheid

Stand: 10.06.2019

Bund274 Entscheidungen

Personen, die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen, um im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren ständigen Aufenthalt zu nehmen, wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ein Aufnahmebescheid erteilt.

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