Gesetze / Bundesvertriebenengesetz
BVFG§ 26 Aufnahmebescheid
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 240
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 14.10.2010 – 12 A 2496/09Zitiert von 1
- OVG NRW, 13.10.2010 – 12 A 1095/09Zitiert von 2
- BVerwG, 13.12.2012 – 5 C 23/11Vertriebenenrechtlicher Aufnahmebescheid; Härtefallantrag muss zeitnah zur Aussiedlung geltend gemacht werdenZitiert von 76
- OVG NRW, 11.08.1998 – 2 A 1920/96Zitiert von 2
- OVG NRW, 17.03.1998 – 2 A 4442/95Zitiert von 2
- OVG NRW, 10.03.2014 – 11 A 1966/13Kein Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids für erwiesen deutsche Staatsangehörige bei verspätetem Härtefallantrag KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.04.2026 – 1 C 23.25Tatbestandswirkung des Aufnahmebescheides
- VG Köln, 15.12.2025 – 7 K 876/23
- VG Köln, 09.09.2025 – 7 K 3294/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 BVFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Personen, die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen, um im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren ständigen Aufenthalt zu nehmen, wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ein Aufnahmebescheid erteilt.