Gesetze / Bundesvertriebenengesetz
BVFG§ 100b Anwendungsvorschrift
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 12.05.2014 – 11 A 532/12
- VG Gelsenkirchen, 06.02.2007 – 6 K 286/04
- VG Freiburg, 31.01.2007 – 2 K 1013/06
- VG Köln, 23.10.2018 – 7 K 565/15Zitiert von 1
- OVG NRW, 02.04.2014 – 11 A 2103/12Zitiert von 2
- OVG NRW, 22.11.2013 – 11 A 2423/11Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 21.08.2012 – 7 K 2803/10
- VG Köln, 30.04.2012 – 7 K 4879/11Zitiert von 1
- VG Aachen, 14.03.2012 – 8 K 1740/06
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 100b BVFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
§ 4 Abs. 3 Satz 2 ist in der bis zum 1. Januar 2005 geltenden Fassung auf Ehegatten, die bis zu diesem Zeitpunkt in den Aufnahmebescheid einbezogen worden sind und deren Ehe mit dem Spätaussiedler zum Zeitpunkt des Verlassens der Aussiedlungsgebiete noch keine drei Jahre bestanden hat, anzuwenden. Werden Ehegatten im Sinne des Satzes 1 nach dem 24. Mai 2007 im Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen, ist ihnen eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 auszustellen, aus der hervorgeht, dass sie den Status im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht erworben haben.