Gesetze / Bundesurlaubsgesetz

BUrlG

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund31 Entscheidungen

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

§ 7 § 9