§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
Stand: 10.06.2019
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 10 BUrlG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 03.04.2001 – 1 BvL 32/97Begrenzte Anrechnung von Zeiten einer Kur auf den ErholungsurlaubZitiert von 84
- BAG, 18.07.2002 – 9 AZR 649/98Zitiert von 2
- LAG Düsseldorf, 31.03.1998 – 6 Sa 39/98Zitiert von 1
- BAG, 30.04.2002 – 9 AZR 434/98Zitiert von 1
- BAG, 28.05.2002 – 9 AZR 430/99Zitiert von 2
- BAG, 30.04.2002 – 9 AZR 242/99Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 16.08.2022 – 9 AZR 76/22 (A)Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne
- LAG Bremen, 31.05.2022 – 1 Sa 169/21Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2022 – 2 Sa 341/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 BUrlG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.