Gesetze / Bundesteilhabegesetz
BTHGArt 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen –
Stand: 18.08.2020
Wird zitiert von 5
- BSG, 19.11.2019 – B 1 KR 13/19 RKrankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch auf Vergütung stationärer medizinischer Reha-NotfallbehandlungZitiert von 18
- BSG, 26.02.2020 – B 5 R 1/19 R(Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Anschluss an eine von ihm erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Eingliederung in einer Werkstatt für behinderte Menschen als Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation iS des § 11 Abs 2a Nr 2 SGB 6 - Verfassungsmäßigkeit der nach § 42 Abs 1 Nr 1 und 3 SGB 9 iVm § 11 Abs 2a Nr 2 SGB 6 vorgenommenen Zuständigkeitsabgrenzung)Zitiert von 17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2024 – L 2 R 329/22
- LSG Bayern, 07.07.2022 – L 14 R 184/21Zitiert von 2
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2021 – L 2 R 128/19Zitiert von 1
5 Entscheidungen zu Art 1 BTHG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Art 1 BTHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.