Gesetze / Bundesteilhabegesetz

BTHG

Art 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen –

Stand: 18.08.2020

Bund2 Fassungen5 Entscheidungen

Für Art 1 BTHG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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Art 13