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Artikel 2 · BT-Drs. 19/11006 · S. 26

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesteilhabegesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesteilhabegesetzes)
Zu Nummer 1
(Artikel 13)
Es handelt sich um Folgeänderungen zu den in Artikel 3 enthaltenen Änderungen des SGB XII. Die Streichung
von Nummer 15 ist Folge der Umsetzung des Änderungsbefehls zur Ersetzung der Absätze 2 und 5 bis 7 in § 42a
SGB XII. Die Streichung von Nummer 39 ergibt sich aus der Ersetzung des Änderungsbefehls zur Einfügung von
§ 136a SGB XII.

Zu Nummer 2
(Artikel 15)
Es handelt sich um eine teilweise Aufhebung der schwebenden Änderung des BVG durch Artikel 15 BTHG.
Der neu gefasste Satz 1 stellt eine Folgeänderung zur Neuregelung der Eingliederungshilfe im SGB IX durch
Artikel 1 BTHG dar. Der übrige Inhalt des bisherigen Satzes 1 wird in den Sätzen 2 und 3 geregelt; damit ist keine
inhaltliche Änderung verbunden. Zudem wird der Verweis auf den bisherigen § 92 Absatz 2 SGB XII gestrichen.
Der Inhalt dieser Regelung wird durch den im neu gefassten Absatz 5 (siehe Artikel 6 Nummer 4) enthaltenen
Verweis auf Teil 2 Kapitel 9 SGB IX, dort die §§ 138 und 140, erfasst.

BT-Drs. 19/11006 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/11006, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 74.777–75.824 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 10f5df5dd1830ef7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP