Gesetze / BSI-Kritisverordnung
BSI-KritisVAnhang 6 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanzwesen
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 07.12.2025
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1913 — 1918
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil 1
Grundsätze und Fristen
ein System, mit dem ein angefragter Transaktionsbetrag bei Transaktionen aus Geldautomatensystemen oder aus dem kartengestützten Zahlungsverkehr nach Prüfung der Kartendaten durch das kontoführende Institut oder den Zahlungsdienstleister genehmigt oder abgelehnt wird.
ein System, das der Anbindung des Geldautomatenbetreibers an ein Autorisierungssystem des kontoführenden Instituts dient.
ein System eines Geldautomatenbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen aus Geldautomatensystemen verarbeitet, um die Transaktion in den Zahlungsverkehr einzubringen.
ein System, das den Zahlungsdienstleister an die Interbanken-Zahlungsverkehrssysteme anbindet.
ein System, das im Interbankenverkehr die Transaktionsdaten (Clearing-Daten) an das kontoführende Institut weiterleitet.
ein System zur Verrechnung von Beträgen zwischen den partizipierenden Instituten.
ein System des Zahlungsdienstleisters des Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers zur elektronischen Führung und Verwaltung der Konten.
Einrichtungen von Wertdienstleistern, in denen Bargeld geprüft, gezählt, sortiert, gelagert oder wieder ausgegeben wird.
ein System des Wertdienstleisters zur Berichterstattung, zur Bestellung von Bargeld und zum Cash Management des Wertdienstleisters.
ein System, das der Anbindung des Terminalbetreibers (zum Beispiel des Netzbetreibers) an ein Autorisierungssystem dient oder Transaktionen zum zuständigen Autorisierungssystem weiterleitet.
ein System eines Netzbetreibers oder POS-Terminalbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen von POS-Terminals verarbeitet, um Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.
ein System, das Transaktionen von einem Acquirer annimmt.
ein System, mit dem Überweisungsaufträge oder Aufträge zum Einzug von Lastschriften durch den Zahlungsdienstleister des Zahlers oder des Zahlungsempfängers als kontoführendes Institut angenommen und verarbeitet werden. Hiervon umfasst sind auch Überweisungsaufträge, die über einen Zahlungsauslösedienstleister im Sinne von Artikel 4 Nummer 18 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 eingereicht werden.
ein System der Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei gemäß § 1 Absatz 31 des Kreditwesengesetzes.
ein System, das der Anbindung eines Teilnehmers oder einer Handelsplattform zu einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei sowie von einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zu einer Verbuchungsstelle dient.
ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
ein System eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird.
ein System eines Zentralverwahrers gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
ein System eines Finanzmarktbetreibers, welches Wertpapier- oder Derivattransaktionen mittelbar oder unmittelbar verarbeitet, um die Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.
ein System, in dem Kundenaufträge zum Handel von Wertpapieren und Derivaten entgegengenommen, aufbereitet und an Handelsplätze weitergeleitet werden.
System eines Handelsplatzes im Sinne des Artikels 4 Nummer 24 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014.
ein System, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird und nicht zur unmittelbaren Infrastruktur eines Zentralverwahrers in der Rolle eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers gehört.
Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte
15 000 000 Transaktionen/Jahr = 30 Transaktionen/Jahr x 500 000
93 500 000 Banknoten/Jahr = 187 Banknoten/Jahr x 500 000
18 000 000 Transaktionen/Jahr = 36 Transaktionen/Jahr x 500 000
21 500 000 Transaktionen/Jahr = 43 Transaktionen/Jahr x 500 000
100 000 000 Transaktionen/Jahr = 200 Transaktionen/Jahr x 500 000
| 850 000 Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500 000 |
| 6 750 000 Transaktionen/Jahr = 13,5 Transaktionen/Jahr x 500 000 |
| 2 000 000 Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500 000 |
Anlagenkategorien und Schwellenwerte
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Bargeldversorgung | ||
| 1.1 | Autorisierung einer Abhebung | ||
| 1.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 1.2.1 | System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.2.2 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 1.2.3 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 1.2.4 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18 000 000 |
| 1.3 | Belastung Kundenkonto | ||
| 1.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen | 15 000 000 |
| 1.4 | Bargeldlogistik | ||
| 1.4.1 | Cash Center | Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93 500 000 |
| 1.4.2 | IT-System für das Cash Management | Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93 500 000 |
| 2 | Kartengestützter Zahlungsverkehr | ||
| 2.1 | Autorisierung | ||
| 2.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen | 21 500 000 |
| 2.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen | 21 500 000 |
| 2.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 2.2.1 | System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21 500 000 |
| 2.2.2 | System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21 500 000 |
| 2.2.3 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 2.2.4 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 2.2.5 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18 000 000 |
| 2.3 | Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers | ||
| 2.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung der jeweiligen kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen | 21 500 000 |
| 3 | Konventioneller Zahlungsverkehr | ||
| 3.1 | Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | ||
| 3.1.1 | System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 3.2.1 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2.2 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2.3 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 100 000 000 |
| 3.3 | Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten | ||
| 3.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 4 | Handel, Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | ||
| 4.1 | Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | ||
| 4.1.1 | System einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.1.2 | System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2 | Verbuchung Wertpapiere | ||
| 4.2.1 | Wertpapier-Settlement-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2.2 | Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2.3 | System eines Zentralverwahrers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.3 | Verbuchung Geld | ||
| 4.3.1 | System zur Aufbereitung der Zahlungsanweisung | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.4 | Einbringen von Aufträgen in den Handel | ||
| 4.4.1 | System für das Erzeugen von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten und Weiterleiten an einen Handelsplatz | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 6 750 000 |
| 4.5 | Ausführung des Handels | ||
| 4.5.1 | System eines Handelsplatzes | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.6 | Bestandsführung für den Kunden | ||
| 4.6.1 | Sonstiges Depotführungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 6 750 000 |
| 5 | (weggefallen) | ||
Änderungsverlauf
Jüngster Eintrag dieser Liste: 01.01.2024. Danach hat sich der Text dieser Vorschrift noch geändert; die neueste Fassung führen wir seit dem 07.12.2025 (siehe Fassungen).
-
01.01.2024 in Kraft
Anhang 6 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2023 (BGBl. I Nr. 339 102 – Titel neu gefasst: „Verordnung zur Bestim- mung kritischer Anlagen nach dem BSI-Ge- setz“ und geändert d)
BGBl. 2023 I Nr. 339
-
06.09.2021 Ausfertigung
Anhang 6 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. September 2021 (BGBl. I 4163)
BGBl. 2021 I S. 4163
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.